Patienten dürfen Ärzte nicht blind beschimpfen
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Der Bundesgerichtshof erschwert die Schmähkritik an Ärzten im Internet. Die Betreiber von Bewertungsportalen müssen Beweise für tatsächlichen Kontakt zwischen Patient und Mediziner vorlegen können.
Patienten müssen künftig mit unangenehmen Rückfragen rechnen, wenn sie einen Arzt auf einem Bewertungsportal im Internet beschimpfen. Gegebenenfalls bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ihren Kommentar gegenüber dem Portalbetreiber zu begründen und den Arztbesuch zu belegen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Ich empfehle diesen Artikel aus der Zeitung “Die Welt”
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